


ReadyToStart: Deine Ausbildung in Deutschland
Du hast Deinen Schulabschluss im Ausland gemacht oder kommst aus einem Land außerhalb der Europäischen Union? Auch dann kannst Du Dich für eine Ausbildung bei der WSSRK bewerben.
Bewerbungen aus dem Ausland können bis spätestens vier Monate vor Ausbildungsbeginn berücksichtigt werden. Später eingehende vollständige Bewerbungen werden in der Regel für den nächsten Ausbildungskurs berücksichtigt. Es werden frühzeitige Bewerbungen wegen Anerkennungs-, Visums- und Behördenverfahren empfohlen.
Im Folgenden möchten wir Dir für Deine Bewerbung ein paar Infos mitgeben.
Du bewirbst Dich direkt über unsere Stellenanzeigen.
Wähle dort die passende Ausbildungsstelle aus und lade die geforderten Unterlagen über das Bewerbungsformular hoch.
Welche Dokumente genau erforderlich sind, steht nochmals in der jeweiligen Stellenanzeige.
Du benötigst folgendes:
- Bewerbungsschreiben
- Lückenloser Lebenslauf: Wie erstelle ich einen lückenlosen Lebenslauf?
- Schulzeugnisse (Beglaubigte Kopie oder Original)
- Masernnachweis / Impfnachweise
- Praktikumsnachweis (mindestens zweiwöchiges Pflegepraktikum)
Wenn du eine Ausbildung in Deutschland beginnen möchtest und aus dem Ausland kommst, benötigst du zusätzlich:
- einen Nachweis über die Anerkennung Deines Schulabschlusses durch das Regierungspräsidium Stuttgart (falls vorhanden, siehe hier)
- eine beglaubigte deutsche Übersetzung Deines Schulabschlusszeugnisses
- Reisepass
- eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, wenn Du nicht aus einem EU-Mitgliedstaat kommst
- für die Ausbildung und den Kontakt mit zu pflegenden Menschen sind gute Deutschkenntnisse besonders wichtig. Deshalb benötigst Du ein Sprachzertifikat: ein Nachweis über Deine Deutschkenntnisse auf mindestens dem Sprachniveau B2 (mind. Note befriedigend). Das B2-Zertifikat darf maximal 1 Jahr alt sein. Ist das Zertifikat älter als 1 Jahr, muss ein anschließender Sprachkurs nachgewiesen werden.
- Erforderliche Impfungen: Masernschutznachweis (hierfür sind zwei Impfungen erforderlich) und zusätzlich: Hepatitis A+B
- Gesundheitliche Eignung durch Hausarzt
Dokument auf DeutschDokument auf EnglischDokument auf Französisch
1. Bewerbung & Erstkontakt
Unterlagen prüfen: Wir sichten Deine Bewerbung.
Vorstellungsgespräch: Wir lernen uns persönlich oder online kennen.
Für Internationale Bewerbende: Falls notwendig: Beantragung der Zeugnisanerkennung und Durchführung Einstellungstest zur Überprüfung Deiner Deutschkenntnisse
2. Zweitgespräch & Ausbildungsangebot
Weiterleitung an die Kooperationspartner, teilweise 2. Vorstellungsgespräch
Nach Zusage: Erstellung des Ausbildungsvertrags
3. Vorbereitung & Formales
Dokumente: Wir erstellen alle weiteren Unterlagen für Deinen Start.
Für Internationale Bewerbende: Vorabzustimmung oder beschleunigtes Fachkräfteverfahren (siehe hier) und Beantragung Deiner Aufenthaltserlaubnis / Deines Visums.
4. Dein Start bei uns
Für Internationale Bewerbende: Gemeinsame Reise- und Einreiseplanung
Willkommen! Dein erster Ausbildungstag beginnt.
Wohnraum ist bei den meisten Kooperationspartnern prinzipiell vorhanden, kann aber aufgrund hoher Nachfrage nicht immer garantiert werden. Ist dies der Fall unterstützen wir Euch bei der Zimmer-/ Wohnungssuche. Auszubildende mit Wohnsitz in Deutschland werden gebeten, selbstständig zu suchen, falls bei den Kooperationspartner keine freien Zimmer zur Verfügung stehen.

Entdecke Deine Karriere bei der WSSRK
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Zeugnisanerkennung
Was ist die Zeugnisanerkennung?
Eine Zeugnisanerkennung bedeutet: Eine deutsche Behörde prüft deine Schulzeugnisse aus deinem Heimatland. Sie schaut, welchem deutschen Schulabschluss dein Abschluss entspricht. Das ist wichtig, weil für eine Ausbildung in Deutschland, zum Beispiel in der Pflege, ein bestimmter Schulabschluss erforderlich ist.
Am Ende bekommst du eine Bescheinigung, auf der zum Beispiel steht: Dein Schulabschluss entspricht einem deutschen Realschulabschluss.
Nach dem Sprachtest erhalten Sie von uns eine vorläufige Zusage für einen Ausbildungsplatz. Diese Zusage benötigen Sie für die Zeugnisanerkennung. Sie müssen die Zusage zusammen mit dem Antrag und den weiteren Unterlagen beim Regierungspräsidium (RP) einreichen. Wenn Sie bereits einen Ausbildungsvertrag haben, reichen Sie stattdessen den Ausbildungsvertrag ein.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Kosten
Die Bescheinigung über eine erworbene Qualifikation kostet 100 € (vom Bewerber selbst zu tragen)
Bei geringem Einkommen kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden. Füge hierzu Deinem Antrag folgende Nachweise bei:
- Nachweise über das Familieneinkommen, zum Beispiel Kopie von Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Jobcenterbescheid über Arbeitslosengeld. Bei keinem regelmäßigen Einkommen kann eine eidesstattliche Erklärung eingereicht werden. Diese findest du hier.
- Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder Haushaltsmitglieder, zum Beispiel falls vorliegend Kopie einer erweiterten Meldebestätigung, Heiratsurkunde oder der Geburtsurkunden der Kinder
Zu den Formularen der Zeugnisanerkennung
Vertiefende Infos findest Du hier

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Kann bei bestimmten Herkunftsländern eingesetzt werden, z.B. Kamerun, Marokko, um das Verfahren bis zur Einreise zu verkürzen.
- Insbesondere bei schwierigen Visumverfahren bzw. unter Berücksichtigung der WHO-Liste für Anwerbungsverbot aus Drittstaaten notwendig.
- Die Kosten (411 €) trägt der Bewerber selbst.
- Antrag muss bis spätestens 3 Monate vor Ausbildungsbeginn gestellt werden. Es darf bei Antragsstellung kein anderes Visumverfahren eingeleitet worden sein.
Du hast Fragen?
Du bist noch unsicher, welche Unterlagen Du brauchst oder wie die Anerkennung funktioniert? Dann melde Dich bei uns. Wir unterstützen Dich gerne bei Deinen Fragen rund um die Bewerbung.

