Organisation
Die Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Stuttgart.



Als eingetragener demokratischer Verein setzen wir auf Mitverantwortlichkeit, Mitberatung und Mitbestimmung unserer Mitglieder.
Die Beziehungen zwischen unserer Rotkreuzschwesternschaft und unseren Mitgliedern sind in Satzung und Mitgliederordnung verbindlich geregelt. Dort werden die Rechte und Pflichten jedes Mitglieds beschrieben.
Der Vorstand der Württembergischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz wird durch die Mitgliederversammlung auf fünf Jahre gewählt und tagt viermal im Jahr. Er ist das Organ der Schwesternschaft und für die Geschäftsführung zuständig. Seine Zusammensetzung aus verschiedenen Experten garantiert die Bewältigung der vielfältigen satzungsgemäßen Aufgaben.
Zum Vorstand gehören Oberin (Vorsitzende), Stellvertreterin/ Stellvertreter der Vorsitzenden, Schriftführerin, Schatzmeisterin/ Schatzmeister, Ärztin/ Arzt, Juristin/ Jurist. Diese bilden den geschäftsführenden Vorstand. Eine in der Rotkreuzarbeit erfahrene Persönlichkeit, ein Vertreter des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg, ein Arzt oder eine Ärztin und bis zu sieben weitere ordentliche Mitglieder ergänzen den Gesamtvorstand.
Aktuell setzt der Vorstand sich aus nachfolgenden Personen zusammen.
Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Wir, die Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V., nehmen gerne unsere Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl wahr. Aus diesem Grund verpflichten wir uns freiwillig, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Württembergische Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V.
Sitz:
Gänsheidestraße 68
70184 Stuttgart
Gründungsjahr: 1919
Der Verein verfolgt nach seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Seine Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
„Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke und fördert das Wohlfahrtswesens nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO. Die Körperschaft ist berechtigt, für Spender Zuwendungsbestätigungen auszustellen.“
In der Württembergischen Schwesternschaft v. Roten Kreuz e. V. sind ca. 1.450 Mitglieder und Mitarbeitende organisiert.
Diese setzen sich aus ca. 850 aktiven Mitgliedern und Mitarbeitenden der Pflege, 240 Auszubildende und Studenten der Pflege sowie 310 Pensionäre zusammen.
Es bestehen keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen mit anderen Gesellschaften oder sonstigen juristischen Personen.
Aufgrund seiner Mitgliedschaft beim Dachverband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. ist die WSSRK dem Deutschen Roten Kreuz angeschlossen.
Compliance
Die Württembergischen Schwesternschaft v. Roten Kreuz e.V. hat sich den sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes verpflichtet:
Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität bestimmen unser Handeln.
Aus den Grundsätzen des Roten Kreuzes abgeleitet, sind unsere berufsethischen Grundsätze das Fundament unseres Tuns. Sie dienen der Entwicklung und Festigung unseres beruflichen Selbstverständnisses, als Orientierung in unserer Gemeinschaft und als Argumentationshilfe in ethischen Grenzsituationen.
Unseren Mitgliedern, MitarbeiterInnen, Kunden und Geschäftspartnern begegnen wir mit Wertschätzung. Mit Begeisterung und Integrität geben wir jeden Tag unser Bestes. Integrität bedeutet, das Richtige zu tun, indem wir unsere Werte leben. Alle Mitarbeitenden, Mitglieder und Führungskräfte verpflichten sich gemäß ihrem Code of Conduct:
Zum International Council of Nurses (ICN) Kodex
Zweite Prüfungsinstanz
Der Jahresabschluss wird jährlich von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und testiert. Die Prüfung erfolgt freiwillig, jedoch nach handelsrechtlichen Vorschriften.

Als eigenständiger Verein ist die WSSRK Mitglied im Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V.. Dieser gehört als Mitgliedsverband dem Deutschen Roten Kreuz an. So ist die WSSRK mit den anderen DRK-Schwesternschaften und der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verbunden. Gemeinsame Grundsätze, fachlicher Austausch und die Weiterentwicklung professioneller Pflege bilden die Grundlage dieser Zusammenarbeit.
Mit einer Spende oder einer fördernden Mitgliedschaft kannst Du die gemeinnützige Arbeit der WSSRK begleiten. So stärkst Du eine Gemeinschaft, die sich für professionelle Pflege, Ausbildung und die Unterstützung ihrer Mitglieder einsetzt.
Ob zur Ausbildung bei der Schwesternschaft, unseren Einrichtungen oder Kooperationsmöglichkeiten – wir sind gern persönlich für Dich da.
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